Anmeldung

Anmeldefristen sind am Weiterbildungskolleg nicht vorgesehen. Für eine Aufnahme zu Ihrem Wunschtermin setzen Sie sich einfach direkt mit uns in Verbindung: 0234-939020

Sie haben die Möglichkeit, sich per Post oder Email an sekretariat@wbk-bo.de mit den eingescannten Unterlagen (siehe folgende Liste) im Anhang anzumelden. Achten Sie darauf, dass Ihr Anmeldeformular ausgefüllt ist und die Unterlagen vollständig sind. Bei Fragen können Sie sich gerne an das Sekretariat wenden.

Für die Aufnahme am Ottilie-Schoenewald-Weiterbildungskolleg der Stadt Bochum benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:

  • tabellarischer Lebenslauf mit Anschrift
  • zwei Lichtbilder
  • beglaubigte Kopie bzw. das Original des Schulabschluss- bzw. Schulabgangszeugnisses
  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Pass, Geburts- oder Heiratsurkunde)

Für das Abendgymnasium und Kolleg:

  • den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mindestens 2-jährigen Berufstätigkeit (Zeugniskopien bzw. Nachweis über geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes). Angerechnet werden als Berufstätigkeit u.a.die Führung eines Familienhaushaltes, Dienstzeiten bei der Bundeswehr/ Zivildienst und anteilig vom Arbeitsamt anerkannte Arbeitslosigkeit.

Für den Bildungsgang ARS:

  • Nachweis einer halbjährigen Berufstätigkeit
  • ausgefüllter Anmeldebogen (siehe unten)

Beratungsangebote

Für die Fragen zu Ihrer Anmeldung bieten wir regelmäßig Aufnahmesprechstunden an. Im Sekretariat können Sie sich dafür eintragen lassen oder einen Termin in vereinbaren:
Montag bis Freitag: 10–12 Uhr Mittwoch: 17–19 Uhr

Bei Unsicherheiten und Fragen zu dem von Ihnen gewünschten Bildungsgang und den Voraussetzungen dazu empfehlen wir die Eingangsberatung bei Frau Jahnke:
Verabreden Sie einen Termin bei der Eingangsberatung

Iris Deppe
Sekretariat
0234 / 93 90 20
Margit Bleck
Sekretariat
0234 / 93 90 20

An unserer Schule sind die Regeln des Umgangs miteinander in einem Vertrag verbindlich festgelegt. Er besteht aus zwei Teilen, nämlich den Pflichten der Lehrkräfte und den Pflichten der Studierenden. Die einzelnen Regeln wurden gemeinsam mit Lehrenden und Studierenden erarbeitet und beschlossen. Durch die Unterschrift der Schulleitung erkennt jede Lehrkraft und jede/r Studierende die Pflichten an.