FAQ zum Umgang mit Corona am WBK Bochum, Stand 09.05.2020
(Aktualisierungen in blau hervorgehoben)
- Umsetzung der Hygienevorschriften
Wir halten uns an den vorgeschriebenen Hygieneplan für Schulen. Kursgrößen werden nach den aktuell geltenden Hygienevorschriften bestimmt, die Klassenräume werden z.B. nach dem „1,5m Abstand“-Gebot bestuhlt. Das Betreten, Verlassen und Bewegen in der Schule erfolgt nach dem Einbahnstraßenprinzip (auf einer Seite rein/rauf, auf der anderen Seite raus/runter). Seife und Einmalpapierhandtücher sind ausreichend vorhanden.
Maskengebot: Im Gebäude gilt eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht außerhalb des Klassenraums. Außerdem gilt sie grundsätzlich immer dann, wenn der notwendige Abstand von 1,5 Metern möglicherweise nicht eingehalten werden kann, also auch bei den Pausen im Außenbereich.
Pausenregelung:
- die Studierenden der K4/K5 & AG4o/AG5o halten sich auf dem hinteren Parkplatz auf,
- die Studierenden der Semester V3a/V3b/ V4a / A4 halten sich auf dem vorderen
- Lehrerparkplatz auf,
- die Studierenden der Semester V2a/V2b/ V4b halten sich vor dem Haupteingang (Wittener Str.) auf.
- Update FAQ 25.05.2020
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Für die Pausen gilt, ergänzend zur bisherigen Regelung, das Folgende:
• die Studierenden der K2, K3, K4, K5 & AG3o, AG4o, AG5o halten sich auf dem hinteren Parkplatz auf,
• die Studierenden der Semester V1, VS, A1, AVK, V3a, V3b, V4a, A4 halten sich auf dem vorderen
• Lehrerparkplatz auf,
• die Studierenden der Semester K1, AG1o, V2a, V2b, V4b halten sich vor dem Haupteingang (Wittener Str.) auf.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei gravierenden Verstößen gegen die Hygienevorschriften suspendiert werden können.
- Zeitplan und Schritte zur weiteren Öffnung der Schule
Auf der Grundlage der Vorgaben des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) vom 06.05.2020 wird die Schule ab dem 11.05.2020 weiter schrittweise geöffnet werden.
Die folgenden Semester werden ab dem 11.05.2020 wieder die Schule besuchen: K5/K4, V3/V2, AG5o/AG4o, A3/A2. Den genauen Zeit- und Raumplan entnehmen Sie bitte der Homepage und WebUntis.
Alle weiteren Semester müssen leider bis voraussichtlich zum 26.05.2020 warten, der Unterricht findet weiterhin ausschließlich in der Distanz statt.
Für die o.g. Semester herrscht Teilnahmepflicht. Ausgenommen von der Teilnahmepflicht sind Zugehörige zu Risikogruppen, die während der Corona-Pandemie besonders gefährdet sind.
Zu den Risikogruppen gehören:
- Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
- Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
- Chronische Lebererkrankungen
- Nierenerkrankungen
- Onkologische Erkrankungen
- Diabetis mellitus
- Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)
Wenn Sie dazu gehören sollten, können Sie dies schriftlich/per E-Mail gegenüber Ihrer Semesterleitung erklären, Sie werden dann weiter online beschult. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Dies gilt nicht für Prüfungen und Klausuren.
- Stundenplan
Der Stundenplan wird aktuell nach den geltenden Rahmenbedingungen gestaltet und kann für alle Semester auf WebUntis eingesehen werden. Semester, die noch nicht in der Schule sein dürfen, finden Unterrichtsangebote über Moodle. Bis auf weiteres wird nur reduzierter Präsenzunterricht möglich sein, der durch Lernen in der Distanz ergänzt wird
- Unterstützung bei Schwierigkeiten im häuslichen Lernen
Uns ist bewusst, dass nicht alle Studierenden zu Hause die gleichen Möglichkeiten und technischen Voraussetzungen haben. Daher bitten wir alle, sich vertrauensvoll an uns (Semesterleitung, Koordinationsteam, Schulleitung) zu wenden. Wir versuchen, individuelle Lösungen finden.
- Art und Bewertung von Distanzaufgaben
Während der Zeit der Schulschließung werden den Studierenden Aufgaben zur eigenständigen Erarbeitung zur Verfügung gestellt.
Das Schulministerium NRW weist auf Folgendes hin:
Gem. § 48 (2) Schulgesetz NRW haben Schüler*innen die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Die Aufgabenerledigung kann also erwartet werden. Sie unterstützt die Aufgabenerfüllung der Schule und erleichtert das Erreichen von Bildungszielen nach Wiederaufnahme des Unterrichts. Die Aufgabenerledigung liegt vor diesem Hintergrund im hohen Maß im Eigeninteresse der Schülerinnen und Schüler.
Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html (24.04.2020)
Die frühere Aussage der Schulministerin Frau Gebauer, die Erledigung der Aufgaben sei freiwillig, ist also modifiziert worden.
Die während der Unterrichtsschließung bearbeiteten Aufgaben werden in der Regel nicht benotet. Sie können aber durch die Lehrkräfte überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden. Gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, sollen zur Kenntnis genommen werde und können positiv im Bereich der sonstigen Mitarbeit gewertet werden, schlechte bzw. fehlende jedoch nicht negativ.
Sicherlich werden die Aufgaben nach Wiederbeginn des Unterrichts besprochen. In welchem Umfang das der Fall sein wird, hängt von der Aufgabenart und dem Gegenstand ab. Auf jeden Fall wird es umfänglich möglich sein, Fragen zu den Aufgaben/Lösungen zu stellen. Dies ist allerdings auch bereits während der Erstellungsphase möglich!
Studierende, die beim Lernen zu Hause vor besonderen Schwierigkeiten stehen, z.B. durch Kinderbetreuung, gesundheitliche Probleme oder ähnliches, sollten auf jeden Fall ihre Semesterleitung informieren.
- Nachholen des versäumten Unterrichtsstoffes
Wir glauben, dass der versäumte Unterrichtsstoff nur langfristig nachgeholt werden kann. Welche Lösung es dafür geben kann, wissen wir momentan auch nicht. Wir hoffen sehr darauf, dass seitens der Behörden Lösungen gefunden werden und planen unser weiteres Vorgehen auch mit verschiedenen Szenarien.
- Klassenarbeiten und Klausuren
Die vom MSB veröffentlichten Sonderregelungen für das Schuljahr 2019/20 sehen vor, dass in den klausurpflichtigen Fächern nach APO-WBK eine Klausur in diesem Semester geschrieben werden sollte. Das bedeutet:
- Wenn in einem Kurs bis zum 13.3.2020 eine Klausur geschrieben wurde, findet keine zweite Klausur statt.
- Für die Qualifikationsphase gelten besondere Regelungen, die Ihnen Ihre Semesterleitung am ersten Schultag erklären wird.
- In allen anderen Semestern (VK/VS, A/V1-3, K1/K2, AG1o/2o) werden Klausuren nur in den Kernfächern geschrieben, in 2- stündigen Kursen finden keine Klausuren statt.
- Bitte beachten Sie: Es wird keine Nachschreibtermine geben. Sollten Sie eine Klausur verpassen, kontaktieren Sie bitte Ihre Semesterleitung und die Koordinatorinnen, um individuelle Regelungen zu treffen.
- Notengebung, -mitteilung und Rückgabe von Klausuren
Auch am Ende dieses Semesters wird es Noten in den jeweiligen Fächern geben.
Die Leistungsbewertung erfolgt auf Basis der erbrachten Leistungen bis zum 13.3. 2020 und ab Wiederbeginn des Präsenzunterrichtes. Gute Leistungen während der Unterrichtsschließung sollen positiv berücksichtigt werden. Formen des Leistungsnachweises, z.B. durch Haus- und Distanzaufgaben oder, falls möglich und angemessen, kleinere Tests sollten einfließen.
Sollten bis zum Ende des Semesters Studierende nicht wieder die Schule besuchen können, werden wir Wege finden, ihnen ihre Noten mitzuteilen und Klausuren zurückzugeben bzw. deren Benotung mitzuteilen und die Originale einzulagern.
- Versetzung und Abschlüsse ohne Prüfung
Das MSB ermöglicht in diesem Semester ausnahmsweise eine Versetzung, auch wenn die erforderlichen Leistungen nicht erbracht worden sind. Studierende, bei denen dies zutrifft, werden schriftlich über die Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer informiert und haben die Möglichkeit, sich innerhalb einer Frist für oder gegen die Versetzung zu entscheiden und werden dabei von Semesterleitungen und Koordinatorinnen beraten.
Abschlüsse ohne Prüfung (HS9, HS10, FHR) werden auch in diesem Semester nur erreicht, wenn die erforderlichen Leistungen laut Zeugnis erbracht worden sind. Beispiel: dreimal „mangelhaft“ in D/M/E in Semester V3 = Versetzung in V4, aber kein HS10-Abschluss und schlechte Vornoten für die ZP10.
In diesen Fällen haben die Studierenden neben der Möglichkeit der freiwilligen Wiederholung auch die der Nachprüfung im üblichen Verfahren am Ende der Sommerferien.
Wir beraten Sie gerne!
- Bewegliche Ferientage
Das MSB lässt bisher nur den beweglichen Ferientag am 22.05.2020 entfallen, an diesem Tag wird die Abiturklausur im Fach Mathematik geschrieben werden.